Zuchtauflagen Schweiz

Die Schweiz verfügt über ein Zuchtreglement für Afghanische Windhunde. Bei Interesse finden Sie das gesamte Reglement hier.
Einige wichtige Dinge, auf die ich hier eingehen möchte:

  • Jede Zuchtstätte wird vor der Anmeldung bei der FCI durch die zuständige Sektion geprüft (Grösse, artgerechte Haltung, Umgebung, in der die Welpen aufwachsen usw.)
  • Jeder Zuchthund muss eine Zuchtzulassungsprüfung absolvieren. Diese besteht aus der sogenannten Formwertprüfung, bei der kontrolliert wird, ob der Hund dem Rassestandard entspricht und einem Wesenstest. Nur, wenn der Hund beide Prüfungen besteht, wird der in der Schweiz zur Zucht zugelassen. Diese Prüfung ist leider nicht in allen Ländern obligatorisch.
  • Für das Wohlbefinden der Hündin während der Trächtigkeit und Säugezeit muss ein Tagebuch geführt werden.
  • Für die Wachstumskontrolle der Welpen muss jeder Welpe täglich gewogen und das Gewicht protokolliert werden.
  • Die zuständige Sektion der SKG (Schweizerische Kynologische Gesellschaft) führt eine Wurfkontrolle in der Zuchtstätte durch. Jeder Welpe wird einzeln begutachtet und Gewichtsprotokolle und das Tagebuch der Hündin geprüft.
  • Erst nach erfolgreicher Wurfkontrolle könne die FCI Zuchtpapiere für die Welpen beantragt werden.
  • Nach dem Verkauf der Welpen sind wir verpflichtet, den Käufen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Wir sind über diese Regelung sehr froh und der Meinung, dass dies bei Rassezüchtern weltweit so gehandhabt werden sollte.